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Hinweise für Veranstalter

Wer für Veranstaltungen die Dienstleistungen von Dolmetschern in Anspruch nehmen möchte, sollte dabei unbedingt einige leistungsspezifische Aspekte beachten, um den gewünschten Erfolg sicherzustellen. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich in den Arbeitsbedingungen des TKTD, dessen Mitglied UKT ist.

  1. Technisches System: UKT erbringt ausschließlich Übersetzungsdienstleistungen, deshalb muss der Auftraggeber selbst für die voll ausgestatteten Übersetzerkabinen sorgen bzw. die Dienste eines Fachbetriebs in Anspruch nehmen. Auf Wunsch wird UKT sie dabei beraten.
  2. Stellen Sie sicher, dass eine ausreichende Anzahl Hand- und Ansteckmikrofone vorhanden sind, damit die Dolmetscher ohne Unterbrechung arbeiten können. Die Kabinen, die den anzuwendenden TS und ISO Normen genügen muss (Belüftung, Geräuschdämmung, Abmessungen usw.), sind so aufzustellen, dass die Dolmetscher den Redner, die Leinwand und den Versammlungsraum gut einsehen können.
  3. Veranstaltungsunterlagen: Unterlagen zur Veranstaltung sind von großer Wichtigkeit, da sie es dem Dolmetscher ermöglichen, sich vor der Veranstaltung zum Thema zu informieren und sich die spezielle Terminologie anzueignen. Die Bereitstellung der Redebeiträge vor der Veranstaltung erhöht die Qualität der Übersetzungsleistungen
  4. Jegliche dem Dolmetscher zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen unterliegen unsererseits der Geheimhaltung. Auf Verlangen werden Unterlagen nach der Veranstaltung zurückgegeben. Neben der Bereitstellung von Dokumenten ist – sofern es die Planung erlaubt – eine kurze Besprechung mit den Dolmetschern vor ihrem Einsatz ratsam. Derartige Besprechungen sind wichtige Informationsquellen für die Dolmetscher und geben dem Auftraggeber Gelegenheit, die Dolmetscher kennen zu lernen und ihren Mitarbeitern vorzustellen.
  5. Videoaufnahmen: Wenn während der Veranstaltung Videos vorgeführt werden sollen, dann müssen die Aufnahmen zuvor den Dolmetschern vorgeführt oder ihnen müssen Abschriften der Tonaufnahmen übergeben werden. Bei Videovorführungen muss der Ton direkt ins Ohr der Dolmetscher geleitet werden.
  6. Aufnahmen: Wenn Übersetzungen aufgenommen werden sollen, muss dies im Vertrag festgehalten werden; ausgenommen hiervon sind Übersetzungen für Medienorganisationen. Der Grund hierfür sind die Urheberrechte, die jeder Dolmetscher an seinen Übersetzungen hat.
  7. Arbeitszeiten: Bei Ihrer Veranstaltungsplanung müssen Sie unbedingt die Veranstaltungszeiten mit unserem Büro absprechen, denn aus Gründen der Sicherstellung einer angemessenen Übersetzungsqualität arbeitet ein einziger Dolmetscher nicht länger als höchstens eine Stunde ohne Unterbrechung.
  8. Ein im Wechsel arbeitendes Zweierteam leistet 2 x 3 Stunden pro Tag.
  9. Bei Veranstaltungen von mehr als sechs Stunden Dauer muss ein dritter Dolmetscher bzw. in bestimmten Situationen ein zweites Team eingesetzt werden. Unser Büro wird Sie bei der Ermittlung der Dolmetscherzahl unterstützen.
  10. Verpflegung, Transport usw.: Unabhängig vom Veranstaltungsort kommt der Auftraggeber für die Verpflegung und die Anreise der Dolmetscher auf (bei Veranstaltungen in einer anderen Stadt kommen Flugticket und Unterbringung hinzu)
     
Wir planen eine Veranstaltung, für die wir Simultandolmetscher benötigen.
Die Mehrheit der UKT Konferenzdolmetscher sind Mitglied im AIIC und arbeiten nach AIIC Grundsätzen.
Tous les interprètes UKT sont membres de TKTD, l’Association Nationale des Interprètes de Conference de Turquie.
     
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