Simultane çevirmen, simultane tercüman, simultane tercüme, ardıl çeviri konularında hizmet arıyorsanız UKT size çözüm sunabilir. Uluslararası Konferans Tercümanları Türkiye'nin ilk ve en köklü simultane çeviri şirketidir.
 

Arbeitsbedingungen des türkischen Verbandes der Vereinigten Konferenzdolmetscher und die Pflichten von Konferenzdolmetschern

UKT hat sich die Arbeitsbedingungen des türkischen Verbandes der Vereinigten Konferenzdolmetscher - Birleşik Konferans Tercümanları Derneği  - zueigen gemacht, die sich auf die Prinzipien des Internationalen Berufsverbandes der Konferenzdolmetscher AIIC (Association internationale des Interpretes de Conference - Internationaler Verband der Konferenzdolmetscher) stützen.

  1. Konferenzdolmetscher nehmen nur solche Verpflichtungen an, für die sie über ausreichende Kenntnisse verfügen.

  2. Konferenzdolmetscher unterliegen der beruflichen Schweigepflicht; Informationen, Unterlagen usw. die sie als Dolmetscher erhalten haben, dürfen ohne die Zustimmung des Auftraggebers Dritten nicht offenbart werden. Die Schweigepflicht ist nicht auf die Vertragsdauer beschränkt, sondern besteht auch nach Ablauf oder Kündigung des Vertrages fort.

  3. Die Mitglieder des TKTD arbeiten nicht mit Personen zusammen, die die Allgemeinen Arbeitsbedingungen des TKTD/AIIC nicht einhalten und keine beruflichen Referenzen vorweisen können.

  4. Der Konferenzveranstalter oder der Dienstleistungsvermittler schließen mit den Konferenzdolmetschern einen Vertrag über die Übersetzungsdienstleistungen ab, in dem das Honorar und die Arbeitsbedingungen gemäß TKTD Vorgaben festgelegt sind.

  5. Konferenzdolmetscher übersetzen stets das, was sie akustisch wahrnehmen. Sollten Dolmetscher dazu genötigt werden, falsch, unvollständig oder mehr zu übersetzen, als sie gehört haben, treten sie von ihrer Aufgabe zurück, ohne dass dies für sie irgendwelche Sanktionen zur Folge hat.

  6. Konferenzdolmetscher arbeiten – von ganz seltenen Ausnahmen abgesehen (z.B. kurze Pressekonferenzen) – niemals allein und dürfen dazu auch nicht genötigt werden (in Ausnahmefällen darf der Einsatz eine Stunde nicht überschreiten). Die Arbeitszeit von Dolmetscherteams (min. zwei Personen) darf 2 x 3 Stunden nicht überschreiten (einschließlich Flüsterdolmetschen). Bei Veranstaltungen, mit einem Arbeitseinsatz von über 6 Stunden ist eine Dreiergruppe zu beauftragen. Die Mittagspause von Dolmetschern beträgt mindestens eine Stunde. Bei einem Arbeitseinsatz von insgesamt mehr als sechs Stunden müssen die Dolmetscher durch einen dritten Dolmetscher oder ein zweites Team verstärkt werden. Für jede zu übersetzende Sprache – einschließlich des Türkischen – ist eine separate Kabine vorzusehen. Falls die Dolmetscher konsekutiv übersetzen, beträgt bei Einsatz einer Person die maximale ununterbrochene Arbeitszeit eine Stunde, die maximale Arbeitszeit pro Tag zwei Stunden. Begleitung und Protokollaufgaben unterliegen nicht dieser Regelung.

  7. Die Aufgabe der Konferenzdolmetscher ist die mündliche Übersetzung; sie dürfen unter keinen Umständen zu schriftlichen Übersetzungen genötigt werden. Dolmetscher dürfen nicht zu Aufgaben genötigt werden, die nicht in ihrem Vertrag festgelegt sind, einschließlich schriftlicher Übersetzungen.

  8. Dolmetscher, die von einem Auftraggeber für die gleiche Arbeit engagiert werden, erhalten das gleiche Honorar.

  9. Nach Maßgabe internationaler Abkommen und des Urheberrechtes unterliegen jegliche Audio- und/oder Videoaufnahmen der Übersetzungen bei der Ausstrahlung im Radio, Fernsehen oder auf unter Verwendung irgendeines anderen Kommunikationsmittels der Genehmigung durch den Dolmetscher; für die Nutzung ist eine Lizenzgebühr zu entrichten. Ausgenommen hiervor sind Fälle, in denen der Auftraggeber ein Medienorgan ist oder wenn die Veranstaltung den Zweck der unmittelbaren Unterrichtung der Presse verfolgt. Auch in diesen Fällen ist es untersagt, während der Dolmetschertätigkeit den Arbeitsbereich der Dolmetscher, die Dolmetscherkabinen, zu dem Zweck zu betreten, dort Aufnahmen zu machen oder in den Kabinen Mikrofone, Aufzeichnungsgeräte usw. zu installieren.

  10. Der Konferenzveranstalter hat den Konferenzdolmetschern zur erforderlichen technischen und Terminologievorbereitung rechtzeitig Vortragstexte, Programme und sonstige Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei sensiblen technischen oder politischen Themen können der Konferenzveranstalter oder die Dolmetscher bei Bedarf eine kurze Einweisung (Briefing) verlangen.

  11. Kein Konferenzdolmetscher kann dazu genötigt werden, einen Videofilm oder einen regulären Film zu übersetzen, dessen Text ihm nicht zuvor vorgelegt wurde oder den er zuvor gesehen hat. Der Ton von derartigem Videomaterial muss zur Übersetzung unmittelbar in die Kabine geleitet werden.

  12. Die zur Simultanübersetzung verwendeten Kabinen und deren technische Ausrüstung müssen den Normen TS ISO 2603 und 4043 genügen. Jede Sprach muss aus einem separaten Kanal ausgestrahlt werden. Die Kabinen sind so aufzustellen, dass der Dolmetscher den Redner, das Rednerpult und die auf der Leinwand abgebildeten visuellen Materialien ohne Mühe erkennen kann. Dolmetscher können nicht dazu genötigt werden, in Kabinen zu arbeiten, die nach Zustand und Ausrüstung ungeeignet sind und nicht entsprechend nachgebessert werden (dazu gehört auch die Aufstellung von Fernsehmonitoren in den Kabinen).

  13. Der Auftraggeber kommt für Transport (einschließlich Flughafentransfer), Verpflegung und Unterbringung von Dolmetschern auf, die außerhalb ihres Wohnortes eingesetzt werden. Andernfalls hat der Auftraggeber dem Dolmetscher einen täglichen Spesensatz zu zahlen. Die Anreise erfolgt per Flugzeug und dort, wo dies nicht möglich ist, auf dem direktesten Weg. Die Unterbringung der Dolmetscher erfolgt in dem Hotel, in dem die Veranstaltung stattfindet; bei Veranstaltungen in anderen Räumlichkeiten muss die Unterbringung der der Veranstaltungsteilnehmer entsprechen (gleiche Hotelkategorie, Einzelzimmer).

  14. Falls Dolmetscher bei Veranstaltungen außerhalb ihres Wohnsitzes einen Tag vor Veranstaltungsbeginn innerhalb der regulären Arbeitszeit (09:00 Uhr bis 18:00 Uhr) anreisen müssen, bzw. falls sie bei der Rückreise am letzten Tag der Veranstaltung erst nach 24:00 Uhr an ihren Wohnort zurückkehren, ist der Reisetag zu entschädigen. Bei interkontinentalen Reisen mit großem Zeitunterschied und entsprechendem nachteiligem Einfluss auf die physischen und mentalen Kräfte des Dolmetschers kann neben den Reisetagen auch Antrag auf Bezahlung eines Ruhetages gestellt werden. Bei Übersetzungsaufgaben außerhalb ihres Wohnsitzes haben die Dolmetscher für jeden freien Tag zwischen Arbeitstagen Anspruch auf Tagesentschädigung und auf Tagesspesen.

  15. Sämtliche Mittlerorganisationen, die Verträge mit den Konferenzdolmetschern abschließen, sind aus Gründen der Verbesserung der Dienstleistungsqualität dazu verpflichtet, Kontakt zwischen Dolmetschern und Veranstaltungsorganisator oder veranstaltenden Organisationen herzustellen.

  16. Falls ein Veranstalter den Vertrag mit Dolmetschern aus anderen als Gründen höherer Gewalt storniert, haben die betroffenen Dolmetscher Anspruch auf Zahlung einer Stornierungsentschädigung. Falls Dolmetscher aufgrund höherer Gewalt an der Veranstaltungsteilnahme gehindert sind, muss dies dem Veranstalter in einer angemessenen Frist mitgeteilt werden. Gleichzeitig muss dem Veranstalter ein anderer Dolmetscher mit den gleichen Qualifikationen empfohlen werden.

    (*) TS EN ISO 140-4: 2006, Akustik - Messung der Schallabsorption in
    Gebäuden und von Bauteilen - Teil 4: Messung der Luftschallabsorption
    zwischen Räumen in Gebäuden
    TS EN ISO 3382: 2004, Akustik - Messung der Nachhallzeit von Räumen mit Hinweis auf andere akustische Parameter (ISO 3382:1997)
    CEI 60914: 1998, Konferenz-Infrastruktur - elektro-akustische Bedingungen
    TS EN ISO 717-1: 2006, Akustik - Bewertung der Schallabsorption in Gebäuden und von Bauteilen -Teil 1: Luftschallabsorption
    TS ISO 4043: 2007, Mobile Kabinen für Simultanübersetzungen - Allgemeine Merkmale und Ausrüstungen
    TS EN ISO 11654: 2002, Akustik - Schallabsorber für die Anwendung in Gebäuden - Bewertung der Schallabsorption

     
Wir planen eine Veranstaltung, für die wir Simultandolmetscher benötigen.
Die Mehrheit der UKT Konferenzdolmetscher sind Mitglied im AIIC und arbeiten nach AIIC Grundsätzen.
Tous les interprètes UKT sont membres de TKTD, l’Association Nationale des Interprètes de Conference de Turquie.
     
Homepage | Über uns | Unsere Leistungen | Unsere Referenzen | Die UKT in der Presse | Arbeitsbedingungen | Hinweise für Veranstalter | Kontakt | Links